Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Wiederaufnahme eines während des Zweiten Weltkriegs in Aachen durchführten Standgerichtsverfahrens, da die verhängten Urteile gem dem NS-Aufhebungsgesetz bereits aufgehoben sind - Zur Verfassungsmäßigkeit des ...
- Wolters Kluwer
Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren gegen standgerichtliche Urteile aus der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands; Aufhebung standgerichtlicher Urteile der Wehrmacht Nazideutschlands nach § 1 S. 1 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer ...
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NS-AufhG § 1; GG Art. 1 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des NS-AufhG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher kein Raum für Wiederaufnahmeverfahren
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher kein Raum für Wiederaufnahmeverfahren
- 123recht.net (Pressemeldung, 31.3.2006)
Wiederaufnahme von NS-Unrechtsverfahren abgelehnt // 14-Jährige waren 1944 wegen Plünderns erschossen worden
Verfahrensgang
- LG Aachen, 01.10.2004 - 91 KLs 15/04
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04
- BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 7, 363
- NJW 2006, 2618 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (75)
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Diese Besonderheiten prägen den Umfang der Verpflichtung des Staates zur strafrechtlichen Rehabilitierung aus dem Schutz der Menschenwürde (BVerfGE 101, 275 ).Den Fortbestand des Strafmakels aus einer Verurteilung, die die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise missachtet hat, müssen die Verurteilten nicht hinnehmen (BVerfGE 101, 275 ).
aa) Durch § 1 NS-AufhG wird das sozial-ethische Unwerturteil, das aufgrund einer der dort konkretisierten strafgerichtlichen Entscheidung der NS-Zeit auf dem Verurteilten lastet, für die Öffentlichkeit aufgehoben (vgl. auch BVerfGE 101, 275 zu § 1 Abs. 1 StrRehaG).
Seine Schutzpflicht hat er dadurch nicht verletzt (vgl. auch BVerfGE 101, 275 ).
Hierdurch wird dem Rehabilitierungsinteresse der Betroffenen aus verfassungsrechtlicher Sicht hinreichend Genüge getan (vgl. BVerfGE 101, 275 ).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, vor allem vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen entschieden und hierbei das nationalsozialistische Unrecht in seine Betrachtung miteinbezogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ;… s.a. zur Rechtsbeugung, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Der im Wesentlichen geltend gemachte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz wäre nur dann verletzt, wenn die Fachgerichte an die Beurteilung der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags (§ 368 Abs. 1 StPO) einen Maßstab angelegt hätten, der dazu führen würde, den außerordentlichen Rechtsbehelf - an seinem Ziel gemessen - ineffektiv zu machen und "leer laufen" zu lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).
Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
- BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60
Verwaltungsstrafverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ).Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend die "Ausübung der Strafgerichtsbarkeit" als typische Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt bezeichnet (vgl. BVerfGE 8, 197 ; 12, 264 ; 22, 49 ).
Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ; stRspr).Diese treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Die Menschenwürde umfasst den sozialen Wert- und Achtungsanspruch der Person (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 96, 245 ).Jede strafgerichtliche Verurteilung enthält ein sozial-ethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 45, 272 ; 95, 96 ; 96, 245 ), das den in der Menschenwürde wurzelnden Wert- und Achtungsanspruch des Verurteilten berührt (vgl. BVerfGE 96, 245 ).
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Die Rechtsunterworfenen müssen in zumutbarer Weise erkennen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 59, 104 ).Damit können die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise erkennen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 59, 104 ).
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Damit soll Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG der Gefahr vorbeugen, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht, ob von außerhalb oder innerhalb der Justiz (vgl. BVerfGE 30, 149 m.w.N.).Deshalb gilt der Grundsatz, dass sich der für den Einzelfall zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen, hinreichend bestimmten Norm ergeben muss (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 22, 254 ; 30, 149 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Die Rechtsunterworfenen müssen in zumutbarer Weise erkennen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 59, 104 ).Damit können die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise erkennen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 59, 104 ).
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 278/51
Gewährung von Straffreiheit für Beamte
Auszug aus BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05
Der Gesetzgeber könne, wenn die zu regelnden Verhältnisse eindeutig und klar genug liegen, auch unmittelbar durch Gesetz das Ziel herbeiführen, das sonst üblicherweise im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen sei (vgl. BGHZ 10, 75 ).Die Wirkung der "Aufhebung" des Urteils durch die Straffreiheitsverordnung müsse dieselbe sein wie im Falle der Aufhebung des Urteils im Wiederaufnahmeverfahren; dies gelte umso mehr, als die Gründe, die zur Aufhebung des Urteils zwingen, hier noch stärker seien als in den Fällen eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens (vgl. BGHZ 10, 75 im Fall eines SS- und Polizeigerichts).
- LG Berlin, 17.08.1999 - 2 P Aufh 3/87
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und …
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der …
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur …
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83
Marinus van der Lubbe
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02
Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn …
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von …
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91
Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
- BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: …
- BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
Hessisches Richtergesetz
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
Nach rechtskräftigem Freispruch unzulässig gewordene Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80
Strafbefehl
- BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren
- BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch …
- BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
- BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts …
- BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64
Steuerausschüsse
- BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines …
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131
- BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
- BGH, 10.09.2003 - 2 ARs 282/03
Urteilsaufhebung nach dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer …
- BGH, 29.05.1952 - 2 StR 45/50
Kontrollratsgesetz Nr. 10
- BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 510/52
Bußgeldverfahren
- EuGH, 15.09.2005 - C-281/03
Cindu Chemicals u.a. - Richtlinie 76/769/EWG - Gefährliche Stoffe - Möglichkeit …
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79
Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte - …
- KG, 20.12.1999 - 5 Ws 743/99
- EGMR, 01.06.2006 - 76/02
YILDIRIM AND OTHERS v. TURKEY
- BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04
Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung …
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).
- LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).
- LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 180/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesrat war …
Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).
- LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl; …
Die Gestaltungsfreiheit des Grundrechtsadressaten ist im Übrigen bei bevorzugender Typisierung weiter gespannt als bei benachteiligender Typisierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - juris Rn. 113). - LAG Hessen, 08.06.2018 - 10 Sa 1550/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt einen …
Dabei zielt sie auch darauf ab, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris) .Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfG 8. März 2006 - 2 BvR 486/05 - Rn. 73, Juris).
- LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16
1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand …
Keine Gewalt darf ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Übergewicht über eine andere Gewalt erhalten, und keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfGE, Beschluss 8. März 2006 - 2 BvR 486/05, nach juris ).